Pausenmanagement
Pausen fördern die Leistungsfähigkeit, Konzentration und beugen Ermüdung vor. Gem. § 4 Arbeitszeitgesetz ist die Arbeit durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Pausen können in 15 Minuten Abschnitten aufgeteilt werden. Im Rahmen der flexiblen Arbeitszeitgestaltung steht in den meisten Unternehmen die Zielorientierung im Vordergrund. Beschäftigte können - basierend auf rechtlichen Bedingungen - die Lage und Verteilung ihrer Arbeitszeit entsprechend der betrieblichen Belange weitestgehend selbst bestimmen. Dies bezieht die Lage der Pausengestaltung mit ein. Diese Zeit- und Handlungsspielräume verbessern nicht nur die Produktivität, sie erhöhen auch die Motivation und Zufriedenheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Spielregeln zu schaffen, wie einzelne Kurzpausen integriert werden können, kann den Arbeitsteams überlassen werden. Die gemeinsam definierten betrieblichen Ziele werden damit durch motivierte und engagierte Beschäftigte erreicht. Wichtige Hinweise:
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