Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten (Zeitwertkonten)
Warum interessieren sich Unternehmen und Beschäftigte für Langzeitkonten?Der Gesetzgeber hebt schrittweise das Renteneintrittsalter in den kommenden Jahren an („Rente mit 67“). Mit Beginn des Jahres 2010 endete die Förderung der gesetzlichen Altersteilzeit. Aufgrund hoher physischer und psychischer Belastungen bei der Arbeit wünschen viele Beschäftigte einen vorzeitigen oder gleitenden Ausstieg vor Eintritt in die Altersvollrente. Aus dem gleichen Grund sehnen sich oftmals Beschäftigte nach einer längeren Regenerationsphase während des Erwerbslebens oder auch nach einer Familienphase bzw. Zeit für die Pflege eines Angehörigen. Zunehmend werden solche Angebote durch das Unternehmen zu einem wichtigen Entscheidungskriterium für Beschäftigte bei der Auswahl ihres Arbeitgebers. Zur Sicherung und Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit benötigen Unternehmen insbesondere Fachkräfte, die sie nach Möglichkeit langfristig an das Unternehmen binden möchten. Einen möglichen Lösungsansatz stellen im Rahmen der betrieblichen Arbeitsorganisation Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten dar. Ein noch relativ junges, allerdings auch komplexes Instrument moderner Arbeitszeitgestaltung, dessen Einführung vorab systematisch geprüft werden sollte. Was sind eigentlich Langzeitkonten?Bei Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten werden Wertguthaben in Form von Zeit und Entgelt mittel- bis langfristig angespart (mindestens 1 Jahr) und durch besondere Verwendungszwecke bei fortlaufenden Entgeltbezügen wieder ausgeglichen. Die Ansparvarianten reichen von klassischer Mehrarbeit/Überstunden und Urlaubstagen, einer Wochenarbeitszeitverlängerung ohne Entgeltanpassung bis zum Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Durch die vom Gesetzgeber vorgesehene Führung von Langzeitkonten in der Einheit Entgelt (€), sind Ansparvarianten des Faktors Zeit in Entgelt umzurechnen. Die Buchungen auf das Langzeitkonto erfolgen grundsätzlich in brutto, d.h. vor Steuern und Sozialversicherungsabgaben und inklusive Arbeitgeberanteilen. Auch die Entnahmeoptionen sind vielfältig: von einem verlängerten Urlaub („Blockfreizeit“) über einen Sabbatical von mehreren Monaten bis zum vollständigen (vorzeitigen) Ausscheiden aus dem Unternehmen. Im Weiteren sind auch Freistellungsphasen in Kombination mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz, dem Pflege- und Elternzeitgesetz sowie mit Qualifizierungsmaßnahmen möglich. Für eine effektive und nachhaltige Nutzung von Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten durch Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen, ist es zwingend notwendig im Einführungsprozess gesetzliche Rahmenbedingungen (insbesondere das Flexi II-Gesetz) zu beachten und Regelungen miteinander in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder individuell zu vereinbaren. Was muss unbedingt beachtet werden und zu welchen Punkten sollten Regelungen getroffen werden?
Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten sind ein Instrument der betrieblichen Arbeitszeitorganisation, das zahlreiche Detailfragen in der Einführungsphase und Regelungsnotwendigkeiten beinhaltet. Da viele Beschäftigte und ihre betriebliche Interessenvertretung einer Einführung häufig zunächst skeptisch gegenüberstehen, ist es sinnvoll in einem ersten Schritt umfassend über Chancen und Vorteile, aber auch über die kritischen Aspekte zu informieren. weitere Informationen:Stellungnahme von Dipl.-Kfm. Marc-A. Danlowski zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen. hier |